Das enthält die neue Ehrenordnung der Stadt Voerde nun nicht mehr

Nicht ohne Grund habe ich in der Sondersitzung des Stadtrates im November 2015 die gegen meine Stimme beschlossene neue „Ehrenordnung“ mit einem „zahnlosen Tiger“ verglichen; denn gegen den Willen des betroffenen Ratsmitglieds dürfen seine (teils ganz erheblichen und überzogenen)  Aufwandsentschädigungen nicht mehr auf den dafür vorgesehen gewesenen Stadtratsseiten im Internet veröffentlicht werden. Das hat offensichtlich auch damit zu tun, dass bestimmte Ratsmitglieder die Öffentlichkeit und insbesondere auch ihre Wähler nicht wissen lassen wollen, was sie in bestimmten Gremien, die sie sich ausgesucht oder ausgekungelt haben, an unverhältnismäßig hohen, um nicht zu sagen maßlosen Entschädigungen erhalten. Die frühere und über viele Jahre gegoltene Ehrenordnung als Teil des Antikorruptionsgesetzes wurde ohne große Diskussionen einfach entsprechend geändert und so das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit, dem dieses Gesetz dienen soll, eingeschränkt.

Eine Ausnahme bildet nach wie vor die vom Finanzminister als Sparkassenaufsicht getroffene Regelung, dass die Träger der Sparkassen sicherzustellen haben, dass nur solche Personen in den Verwaltungsrat gewählt werden, die sich vor der Wahl zu der in § 19 Abs. 6 SpkG normierten individualisierten Veröffentlichung ihrer Bezüge für die Dauer der gesamten Wahlperiode unwiderruflich verpflichtet haben und bei nachträglicher Nichterfüllung der Transparenzverpflichtung (Transparenz = Durchsichtigkeit) aus dem Verwaltungsrat abzuberufen sind.

Das hat dazu geführt, dass die an die Mitglieder gezahlten Beträge nicht etwa auf der entsprechenden Internetseite der Stadt Voerde an bereiter Stelle genannt werden, wo sie jeder Bürger leicht erkennen kann, sondern als Anhang zum Geschäftsbericht der Sparkasse, den kaum jemand liest und der nur schwer zu finden ist.

Die FDP hält sich für verpflichtet, dieses Unwesen und die damit verbundene indirekte Parteienfinanzierung zu bekämpfen, insbesondere aber zu verhindern, dass nicht geeignete Ratsmitglieder sich wegen der hohen Entschädigungen in solche Gremien wählen lassen und dort Unheil anrichten. Erste Erfolge sind erzielt; denn eine entsprechende Diskussion ist von zahlreichen namhaften Presseorganen angestoßen worden und verspricht entsprechenden Erfolg. Aber „Gut Ding will Weile haben“.

Aus diesen Gründen wird die FDP Voerde auch in Zukunft die entsprechenden Beträge ermitteln und auf ihren Homepage- und Facebook-Seiten veröffentlichen, damit ein Umdenken einsetzt und vor allem die Bürger so erfahren, wen sie in die Räte gewählt haben.

Den ehrenamtlich tätigen Mitgliedern des Verwaltungsrates der Sparkasse wird für ihre Tätigkeit in diesem Gremium einschließlich seiner Ausschüsse (Hauptausschuss, Risikoausschuss) ein Sitzungsgeld von 160,- € je Sitzung gezahlt, die Vorsitzenden erhalten jeweils den doppelten Betrag.

Ehrenamtlich heißt aber freiwilliges Arbeiten ohne Bezahlung oder Tätigkeit, die freiwillig, gemeinwohlorientiert und unentgeltlich erfolgt.

Für die Zeit ihrer Tätigkeit vom 10.09.2014 bis 31.12.2014 (also für nur etwa ein Vierteljahr) haben die Ratsvertreter aus Voerde ausweislich der Angaben im Bundesanzeiger folgende Sitzungsgelder erhalten:

Uwe Goemann: 1.760,- €
Stefan Meiners: 1.120,- €
Hasan Gördu: 960, -€

Stefan Meiners ist ferner Mitglied des Sparkassenzweckverbandes und des Aufsichtsrates der Wasserversorgung Voerde GmbH. Die dort bezogenen Sitzungsgelder sind mir unbekannt, weil ich sie an keiner der in Betracht kommenden Stellen gefunden habe.

Daneben erhalten die Herren Goemann und Meiners als Fraktionsvorsitzende monatlich 1055,- bzw. 791,- € – Beträge, die demnächst um 10 % erhöht werden.

(Fortsetzung folgt!)

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Benninghoff